Meine Leistungen berechne ich mit 25 € pro Stunde.
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich erbrachten Betreuungs- und Begleitungszeit.
Die Mindestdauer eines Einsatzes beträgt 2 Stunden.
Die Bezahlung erfolgt per Überweisung nach Erhalt der Rechnung.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Aufwendungen für Pflege- und Betreuungsleistungen steuerlich berücksichtigt werden (§ 35a EStG). Die steuerliche Berücksichtigung richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und der Entscheidung des Finanzamtes.